Hinweis gemäß § 18 Batteriegesetz vom 25. Juni 2009
Altbatterien
gehören nicht in den Hausmüll. Sie können alte Batterien und Akkus bei
allen öffentlichen Sammelstellen Ihrer Gemeinde/Stadt/Bezirk oder
überall dort abgeben, wo Batterien und Akkus gleichen Typs verkauft
werden. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien
gesetzlich verpflichtet.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit
einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem
chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als
schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:
1. „Cd" steht für Cadmium.
2. „Hg" steht für Quecksilber.
3. „Pb" steht für Blei.