Verkaufs- und Lieferbedingungen


1. Geltung der Bedingungen

1.1. Der uns erteilte Auftrag und alle künftigen Aufträge werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt, die durch die Auftragserteilung, spätestens durch die Annahme der Lieferung als anerkannt gelten.

1.2. Von diesen Bedingungen abweichende Absprachen, auch solche mit unseren Vertretern, bedürfen ebenso wie die Vereinbarung abweichender Bedingungen des Käufers zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

1.3 Bestellungen gelten erst dann von uns als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben oder ohne besondere Bestätigung die Lieferung ausgeführt haben. 

2. Angebote und Beschreibungen

2.1. Unsere Angebote und Verträge verstehen sich stets freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit, insbesondere der Belieferung durch unsere Vorlieferanten.

2.2. Falls nicht anders ausdrücklich und schriftlich zugesichert ist, geben Beschreibungen unserer Produkte und Leistungen (z.B. in Prospekten oder Zeichnungen) sowie Probe- und Musterlieferungen durchschnittliche Erfahrungswerte wieder, von denen jeweils im Einzelfall Abweichungen möglich sind.

3. Ausführung der Leistungen

3.1. Angegebene Lieferfristen und Termine zur Ausführung unserer Leistungen werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können, gleichviel ob bei uns, unseren Vorlieferanten oder Transporteuren, entbinden uns ohne Schadensersatzpflicht von der Einhaltung angegebener Termine und berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3.2. Wir befinden uns im Verzug, wenn wir angegebene Termine grob fahrlässig um einen Monat überschreiten und der Besteller schriftlich gemahnt hat.

3.3. Der Bestimmung der für den Auftrag maßgebenden Preise sowie Versandart und Kosten für Verpackung und Fracht wird durch unser schriftliches Angebot bzw. die jeweils geltenden Preislisten geregelt, die insoweit Bestandteil dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind.

3.4. Teillieferungen sind zulässig.

3.5. Unsere Warensendungen und etwaige Rücksendungen reisen auf Gefahr des Bestellers, auch bei Frankolieferungen oder soweit Transport und/oder Montage durch unser Personal erfolgt.

4. Gewährleistung und Haftung

4.1. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach der Lieferung zu untersuchen. Etwa auftretende Mängel sind uns unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware, bzw. bei etwaigen versteckten Mängeln nach deren Auftreten, schriftlich unter Beifügung des Lieferscheines anzuzeigen.

4.2. Im Falle ordnungsgemäß gerügter Mängel, liefern wir unentgeltlich all diejenigen Teile nach billigem Ermessen neu, die sich innerhalb von 12 Monaten seit Lieferung infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes - insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung - als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich zu melden. Die ersetzten Teile gehen in unser Eigentum über.

Verzögert sich der Versand, die Aufstellung oder die Inbetriebnahme durch unser Verschulden, so erlischt die Haftung spätestens 12 Monate nach Gefahrübergang. Defekte, die durch unrichtige Handhabung, außergewöhnliche Beanspruchung, Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Unterhaltungsvorschriften oder durch Eingriffe Dritter entstehen, fallen nicht unter die Gewährleitung.

4.3. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen , verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 12 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.

Für das Ersatzstück beträgt die Gewährleistung 3 Monate, mindestens jedoch bis Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.

4.4. Durch etwa seitens des Bestellers, oder Dritte unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.

4.5. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4.6. Der Leistungsumfang von Standard-Software (Grundprogramme und Branchen-programme) ist in der jeweils zugehörigen und dem Anwender (hier Besteller genannt) ausgehändigten Leistungsbeschreibung festgelegt. Abweichende oder zusätzliche Anforderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

Wir leisten Gewähr durch Nachbesserung für mangelhafte Software innerhalb sechs Monaten ab Lieferung.

Treten Mängel in der überlassenen Software auf, hat der Besteller uns dies unverzüglich und schriftlich in nachvollziehbarer und programmtechnisch reproduzierbarer Form anzuzeigen.

Eine Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die vom Besteller geändert wurden oder auf nicht vereinbarte oder von uns nicht freigegebener Hardware betrieben werden. Eine Gewährleistung entfällt ferner für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Fehler der Hardware, der Betriebssysteme, Nichtbeachtung der Daten-sicherungsvorschriften oder sonstige außerhalb unseres Verantwortungsbereiches liegende Vorgänge zurückzuführen sind, oder wenn der Besteller uns die Möglichkeit verweigert, die Ursache des gemeldeten Fehlers zu untersuchen.

Macht der Besteller Gewährleistungsrechte für Software geltend, so hat dies keinen Einfluss auf weitere zwischen ihm und uns bestehende Verträge. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Folgeschäden aus mangelhafter Software und schließen diese ausdrücklich aus. 

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Unsere Preise verstehen sich netto exklusive Mehrwertsteuer. Auch bei bestätigten Aufträgen behalten wir uns eine verhältnismäßige Erhöhung der Preise vor, wenn innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluß, aber vor Lieferung Werkstoffpreise oder Löhne steigen oder infolge von Währungsfluktuationen oder anderen Veränderungen der Import / Exportkosten sich Kostenfaktoren ändern.

5.2. Unsere Rechnungen sind, soweit es sich um keine Nachnahmesendungen oder Nettopreise handelt, innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug von Skonto, jeweils gerechnet ab Rechnungsdatum, zu zahlen. Maßgebend ist jedoch das bei Auftragserteilung vereinbarte Zahlungsziel.

5.3 Die vollständige Freischaltung zur dauerhaften Nutzbarkeit von Datenverarbeitungssystemen u.o. Software erfolgt erst nach restloser Befriedigung unserer Forderung.

5.3. Wird das Zahlungsziel überschritten, sind wir berechtigt, weitere Leistungen oder die Freischaltung zur weiteren Nutzbarkeit von Datenverarbeitungssystemen u.dgl. zu verweigern und Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesdiskont zu berechnen.

5.4. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont, Einzugs- oder sonstige Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.

5.5. Unsere Vertreter und Angestellten sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur bei Vorlage entsprechender Inkassovollmacht berechtigt.

5.6. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder deswegen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

5.7 Tritt der Besteller nach Auftragserteilung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben vom Auftrag zurück, hat er Schadenersatz zu leisten. Es steht uns frei, den Schaden konkret oder einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 30 % des jeweiligen Auftragswertes für unsere mit dem Rücktritt verbundenen Kosten/Ausfall zu berechnen. Der Rücktritt vom Auftrag muss schriftlich, innerhalb von 7 Tagen ab Auftragserteilung, in jedem Fall aber noch vor Auslieferung, Inbetriebnahme oder Nutzung der Ware erfolgen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung gezahlt hat. Werden Lieferungen auf laufende Rechnungen ausgeführt, so dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung des Saldos.

6.2. Der Besteller ist berechtigt, über gekaufte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Alle Forderungen aus einem Weiterverkauf oder einer Vermietung von Waren, die unter dem Eigentumsvorbehalt stehen, tritt der Käufer hiermit im Voraus an uns ab. Ebenso werden Ersatzansprüche gegenüber Versicherungen oder Dritten aus einer Beschädigung der unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware an uns hiermit abgetreten. Solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß uns gegenüber erfüllt, bleibt er zur Einziehung der Forderung berechtigt. Erfüllt der Besteller seine Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß, so sind wir berechtigt, die Abtretung dem Dritten anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und auch dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.

6.3. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen, sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand, hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

6.4. Übersteigt der Wert unserer Sicherung unsere Forderung um mehr als 30 %, so werden wir die übersteigende Sicherung freigeben.

6.5. Wird Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommen, so werden uns 30 % des jeweiligen Auftragspreises für unsere mit der Rücknahme verbundenen Kosten pauschal erstattet. 

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

7.1. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem Lieferverhältnis ist der Firmensitz der Firma Krauss. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht oder der Sitz des Käufers bzw. für Scheck- und Wechselklagen auch der Zahlungsort. Alle geschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht.

7.2. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.


(C) 2012 Kassensysteme KRAUSS GmbH, 92729 Weiherhammer